Neue Richtlinien treten in Kraft: Wer betroffen ist und was sich ändert
Seit dem 9. Juni 2025 gelten in den Vereinigten Staaten drastische Verschärfungen der Einreiseregelungen. Die US-Regierung unter Donald Trump hat eine neue Exekutivanordnung in Kraft gesetzt, die 12 Ländern ein vollständiges Einreiseverbot auferlegt und sieben weiteren Staaten nur noch eingeschränkten Zugang gewährt. Die Maßnahme stößt weltweit auf Kritik und sorgt bei betroffenen Familien, Studierenden und Geschäftsreisenden für Unsicherheit.
Diese 12 Staaten unterliegen einem vollständigen Visaverbot
Die Entscheidung betrifft Menschen aus Afghanistan, Myanmar, Tschad, der Demokratischen Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen. Bürgerinnen und Bürger dieser Länder können ab sofort keine Visa mehr beantragen, unabhängig vom Grund der Reise.
Bereits ausgestellte Visa, die vor dem 9. Juni genehmigt wurden, behalten ihre Gültigkeit nur dann, wenn sich der Inhaber aktuell in den USA befindet. Allerdings ist noch unklar, ob eine Verlängerung oder zukünftige Nutzung dieser Visa möglich sein wird. Visa, die zwar bewilligt, aber noch nicht physisch übergeben wurden, werden storniert, sofern der Antragsteller keine anerkannte Ausnahme nachweisen kann.
Sieben weitere Länder von Teilbeschränkungen betroffen
Neben dem absoluten Einreisestopp für zwölf Nationen erweitert die US-Regierung die Einreisebeschränkungen auch auf sieben weitere Länder, wenn auch in abgeschwächter Form. Für Bürgerinnen und Bürger aus Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan und Venezuela gelten ab sofort restriktive Visaauflagen.
Betroffen sind vor allem gängige Visaarten wie:
- B-1 (Geschäftsreisen)
- B-2 (Tourismus und Familienbesuche)
- F (akademische Studien)
- M (berufliche Ausbildungen)
- J (Austauschprogramme)
Die Kombination B-1/B-2, die für viele Reisende besonders wichtig ist, wird nun ebenfalls nur noch unter besonderen Voraussetzungen ausgestellt. In der Praxis bedeutet dies, dass die meisten Anträge aus diesen sieben Ländern abgelehnt werden, auch wenn die Tür zur Einreise nicht ganz verschlossen ist.
Ausnahmefälle und Interpretationsspielraum
Obwohl die Richtlinie streng formuliert ist, enthält sie Klauseln für Ausnahmen, die jedoch nur schwer zu erfüllen sind. Wer etwa medizinische Notfälle, besondere berufliche Qualifikationen oder diplomatische Aufgaben nachweisen kann, hat unter Umständen weiterhin eine Chance auf ein Visum. Der Interpretationsspielraum liegt jedoch bei den US-Konsulaten und Botschaften, was zu Uneinheitlichkeit und Ungewissheit führen kann.
Auswirkungen auf Familien, Bildung und Wirtschaft
Diese neue Regelung trifft nicht nur politisch instabile Länder, sondern auch Staaten, aus denen regelmäßig Menschen zu Studienzwecken, Familienbesuchen oder Arbeitsaufenthalten in die USA reisen. Insbesondere für Studierende aus Venezuela oder Kuba, die bereits eine Zulassung an US-Universitäten erhalten haben, stellt sich nun die Frage, ob ihr Traum vom Studium in den USA platzt.
Auch die Wirtschaft wird betroffen sein: Geschäftsbeziehungen mit Firmen in betroffenen Ländern werden erschwert, kultureller Austausch eingeschränkt und langfristig könnte das internationale Ansehen der Vereinigten Staaten leiden.
US-Botschaften verarbeiten weiterhin Anträge – mit Einschränkungen
Trotz der neuen Verordnung hat das US-Außenministerium seine diplomatischen Vertretungen weltweit angewiesen, Visa-Anträge weiterhin entgegenzunehmen – auch jene für Einwanderer. In der Praxis werden jedoch die meisten Anträge aus den betroffenen 19 Ländern automatisch abgelehnt, sofern keine Ausnahmekriterien erfüllt werden.
Die neue Politik markiert eine kontroverse Kehrtwende in der US-Einwanderungspolitik und steht im Kontext eines schärferen sicherheitspolitischen Kurses, den die Trump-Administration bereits in ihrer ersten Amtszeit verfolgte. Es bleibt abzuwarten, wie andere Staaten, internationale Organisationen und Gerichte auf diese Maßnahmen reagieren.
